Gastronomie

Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Gästen und Personal eingesetzt?

In unseren Restaurants wird auf die gesetzlich vorgeschriebenen Tischabstände geachtet bzw. werden Trennvorrichtungen (z.B. Glasscheiben, Plexiglaswände) installiert. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für das Servicepersonal verpflichtend.

Es dürfen maximal 10 Personen gemeinsam an einem Tisch sitzen. Des weiteren registrieren wir über die Anforderungen der aktuellen 8. Verordnung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt hinaus, die Gästedaten unserer Restaurantbesucher weiterhin. 

Was muss ich beim Betreten bzw. Verlassen des Tisches beachten?

Beim Betreten der Restaurants bis zum Tisch und auch beim Verlassen des Tisches ist gegenüber allen anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen oder zur Besuchergruppe zählen, der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.

Gäste müssen beim Betreten und Verlassen ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen, nur an den Tischen selbst wird kein Mund-Nasenschutz benötigt.

Wo dürfen Speisen & Getränke verzehrt werden?

Verabreichung von Speisen und Getränken im Innenbereich erfolgt nur an den Sitzplätzen.

Selbstbedienungsbuffets sind zulässig, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen (Abstand 1,50 m, Mund-Nasenbedeckung, Desinfektionsartikel) das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Wir werden sicherstellen, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt.